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Linux2026-10-24· Von Franz Senn

Quad9 verlässt Frankreich: Was das für eigene DNS-Forwarder heißt

Quad9 beendet am 24. November 2026 den Dienst für Nutzer in Frankreich. Der Betreiber hat das am 22. Oktober in einem Blogpost mit dem Titel „Au revoir, France" angekündigt, und heise sowie ComputerBase (24. Oktober 2026) berichten es übereinstimmend. Wer Quad9 nur privat in Deutschland oder Österreich nutzt, merkt davon nichts. Für alle, die einen einzelnen öffentlichen Resolver als Upstream eingetragen haben, ist der Fall trotzdem ein guter Anlass, die Forwarder-Liste anzusehen.

Logo von Quad9
Quad9 ist der Resolver, um den es in diesem Beitrag geht. Das Logo ist gemeinfrei, die Marke bleibt geschützt. (Quelle: Wikimedia Commons, Datei Quad9 logo.svg, gemeinfrei (Entwurf Erik Spiekermann im Auftrag der Quad9 Foundation))
Logo von Cloudflare
Cloudflare ist der zweite Upstream in unserem Technitium-Knoten (siehe unten). (Quelle: Simple Icons, Datei cloudflare.svg (CC0))

Was in Paris entschieden wurde

Auslöser ist ein Urteil des Tribunal Judiciaire de Paris vom 21. Oktober 2026 (3. Kammer, RG 26/11882), laut heise in einem Verfahren des Sportsenders beIN um Tennis-Streams. Das Gericht setzt ein Zwangsgeld von 1.000 Euro pro Tag fest. beIN hatte laut ComputerBase 580.000 Euro pro Tag verlangt: 10.000 Euro je Domain bei 58 Domains. Quad9 rechnet in seinem Blog vor, dass bis zum 14. November 24.000 Euro zusammenkämen (Angabe von Quad9).

Zwangsgeld pro Tag: Forderung und UrteilbeIN-Forderung580000 · 580.000 EuroUrteil vom 21. Oktober1000 · 1.000 Euro0600000
Das Gericht setzt rund 0,2 Prozent der geforderten Summe an (eigene Rechnung: 1.000 geteilt durch 580.000). Die Forderung entspricht 10.000 Euro je Domain bei 58 Domains. (Quelle: heise online, ComputerBase)

Die Vorgeschichte reicht weiter zurück. Ein Pariser Gericht hatte am 13. Mai 2026 angeordnet, dass Google, Whalebone und Quad9 bestimmte Streams der Frauen-Tennistour WTA sperren. Es begann mit 6 Domains, später kamen 52 dazu, zusammen 58 (TorrentFreak, 5. Oktober 2026). Nach Angaben von Quad9, ComputerBase und Kuketz laufen etwa 20 weitere Verfahren gegen Quad9 und andere Resolver-Betreiber. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil ist anhängig. Ob es den Rückzug ändert, ist laut Kuketz unklar.

Von der Sperranordnung zum Rückzug13. Mai 2026Paris ordnet Sperre von 58Domains an (zuerst 6)5. Okt 2026beIN fordert bis zu 580.000Euro pro Tag21. Okt 2026Urteil: 1.000 EuroZwangsgeld pro Tag22. Okt 2026Quad9 kündigt den Rückzug an14. Nov 2026Zwangsgeld bis hier 24.000Euro (Quad9-Rechnung)24. Nov 2026Dienst für Frankreich endet
Daten nach Quad9, heise online, ComputerBase und TorrentFreak. Die 24.000 Euro sind eine Rechnung von Quad9, keine Gerichtsangabe. (Quelle: Quad9, heise online, ComputerBase)

Warum Quad9 nicht einfach per GeoIP sperrt

Quad9 gibt zwei Gründe an, und beide sind Aussagen einer Prozesspartei, also vendor-claimed. Erstens sagt der Betreiber, er führe keine Nutzerakten: „We have no list of French users, because we do not keep dossiers of our users at all." Gegenüber TorrentFreak heißt es, es gebe keinen rechtlich brauchbaren Weg, einen französischen Nutzer zu definieren. Zweitens lehnt Quad9 es ab, DNS-Antworten zu verfälschen.

Interview mit John Todd, dem CTO von Quad9, vom 18. September 2026, rund 80 Minuten. Es entstand vor dem Urteil und erklärt DNS und DNS-Datenschutz allgemein; der Pariser Fall kommt laut Beschreibung nicht vor.

Als Beleg verweist Quad9 auf einen deutschen Fall aus dem Jahr 2023 (Sony). Dort wurde eine GeoIP-Sperre per VPN umgangen, und Quad9 wurde wegen Missachtung zu einer Strafe verurteilt; im Dezember 2023 gewann der Dienst vor dem OLG Dresden (Dezember 2023 nach Kuketz). VPN, Strafe und Sony stehen in Quad9s Blog und bei Kuketz; TorrentFreak und heise nennen nur den Erfolg in Dresden. Die Darstellung geht auf Quad9 zurück. Wie Quad9 französische Nutzer ab dem 24. November konkret ausschließt, steht in keiner Quelle. Wahrscheinlich ist eine Ortung über die Client-IP (unsere Annahme). Heise schreibt „so weit wie möglich", also mit Lücken.

Ein Vorläufer: Cisco OpenDNS hat den Dienst für Nutzer in Frankreich bereits am 28. Juni 2024 eingestellt (Kuketz mit Verweis auf eine Cisco-Mitteilung). Im Juli 2026 kam laut TorrentFreak (5. Oktober 2026) ein französisches Gesetz dazu, das bei Live-Übertragungen neue Domains automatisch auf die Sperrliste setzt, mit Prüfung durch die Behörde ARCOM erst danach. Quad9 nennt die Macht kommerzieller Parteien zur Echtzeit-Sperre „recklessly dangerous"; das ist seine Bewertung. Quad9 hofft, 30 Tage reichten für die Umstellung, und nennt keine Ersatzdienste.

Was bei uns eingetragen ist

Wir haben am 24. Oktober 2026 lesend die Einstellungen eines unserer drei Technitium-Knoten über die Verwaltungs-API abgefragt (Technitium 15.4). Als Forwarder stehen dort dns.quad9.net:853 und cloudflare-dns.com:853, das Protokoll ist TLS (DNS over TLS). Gleichzeitiges Weiterleiten ist aktiv, mit Concurrency 2, Timeout 2.000 ms und 3 Wiederholungen. Quad9 ist bei diesem Knoten also nicht der einzige Upstream, beide Anbieter werden parallel gefragt. Die anderen beiden Knoten haben wir in diesem Durchlauf nicht gelesen und behaupten deshalb nicht, dass sie gleich konfiguriert sind. Der gelesene Server steht in Österreich, französische Clients haben wir dort nicht festgestellt (Annahme, nicht gemessen).

Der Weg einer Anfrage im gelesenen KnotenClientfragt den Technitium-KnotenTechnitium-KnotenConcurrency 2, Timeout 2.000ms, 3 WiederholungenQuad9 und Cloudflareparallel, DNS over TLS aufPort 853Antwortzurück an den Client
Aufbau nach unserer lesenden Abfrage der Verwaltungs-API vom 24. Oktober 2026, nur ein Knoten von dreien. (Quelle: Eigene Messung, 24.10.2026)

Forwarder prüfen: drei Schritte

  1. Die Upstream-Einstellung öffnen: in Technitium unter Settings, Proxy & Forwarders, in Pi-hole unter Upstream DNS, in AdGuard Home unter Upstream-DNS-Server. Prüfen, ob Quad9 der einzige Eintrag ist und über welches Protokoll er angesprochen wird (UDP, DoT oder DoH). Technitium kennt UDP, TCP, TLS und HTTPS als Forwarder-Protokoll (Technitium-Hilfe).
  2. Einen zweiten, unabhängigen Upstream eintragen, am besten von einem anderen Betreiber in einer anderen Rechtsordnung, und den parallelen Modus einschalten, sofern der Resolver ihn kennt. Der verschlüsselte Transport sollte bleiben.
  3. Wer Nutzer oder Standorte in Frankreich hat, stellt vor dem 24. November um und beobachtet danach SERVFAIL und Timeouts in der Resolver-Statistik. Alle anderen müssen nichts tun, gewinnen aber Ausfallsicherheit.

Wer nur einen Upstream betreibt, hat auch ohne Pariser Gericht einen Einzelpunkt: Fällt der Anbieter aus oder zieht er sich aus einem Land zurück, antwortet der eigene Resolver entweder gar nicht mehr oder nur noch nach Timeout.

Weiterführende Quellen

Fragen?
Wann stellt Quad9 den Dienst in Frankreich ein?+

Am Dienstag, dem 24. November 2026. Das schreibt Quad9 in seiner Ankündigung vom 22. Oktober; heise, ComputerBase und der Kuketz-Blog berichten dasselbe. Betroffen ist Frankreich einschließlich der Überseedepartements und Saint-Pierre und Miquelon, laut heise nicht Französisch-Polynesien, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna.

Muss ich in Deutschland oder Österreich etwas ändern?+

Nach den ausgewerteten Quellen nicht. Der Kuketz-Blog schreibt, Quad9 bleibe in Deutschland verfügbar und deutsche Nutzer müssten nichts tun. Österreich wird in keiner Quelle erwähnt; dass es unberührt bleibt, ist unsere Schlussfolgerung, keine Aussage von Quad9. Wer Nutzer oder Standorte in Frankreich hat, sollte den Resolver vor dem 24. November wechseln.

Welchen DNS-Forwarder sollte ich stattdessen eintragen?+

Quad9 nennt keinen Ersatz. Sinnvoll ist ein zweiter Upstream eines anderen Betreibers in einer anderen Rechtsordnung, mit verschlüsseltem Transport (DoT oder DoH) und möglichst parallelen Anfragen. Welchen Anbieter Sie nehmen, hängt von Ihren Datenschutzanforderungen ab.